Compliance bei der ARGE RBT
Um die Einhaltung rechtlicher und ethischer Richtlinien zu gewährleisten, hat die Geschäftsleitung einen Verhaltenskodex aufgestellt, der die grundlegenden Werte und Prinzipien vorgibt, nach denen wir arbeiten und uns verhalten.
Dieses Regelwerk gibt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine verlässliche Orientierung und einen verbindlichen Rahmen – sowohl im Umgang miteinander als auch mit allen Dritten. Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden der ARGE RBT verbindlich, regelmäßige Schulungen und E-Learnings zu diesen Themen sind selbstverständlich.
Die ARGE RBT erwartet von ihren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern, dass sie Verstöße gegen die Compliance Maßstäbe der RBT, von denen sie Kenntnis erlangen, der Geschäftsführung und/oder der Verwaltungsleitung melden. Es werden keine Vergeltungsmaßnahmen oder Benachteiligungen gegenüber Hinweisgebenden veranlasst und toleriert. Die Meldungen werden vertraulich behandelt.
Zusätzlich setzt die ARGE RBT eine externe und unabhängige Ombudsperson ein.
Diese externe Person hat folgende Pflichten und Aufgaben:
- Vertrauliche Entgegennahme von Informationen über einen Korruptionsverdacht
- Schutz der Identität von Hinweisgebenden, Sicherstellung von Anonymität
- Entgegennahme von Selbstanzeigen
- Kostenfreiheit für Hinweisgebende
Ombudsperson und Hinweisgeberstelle der ARGE RBT:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph
Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Westtorgraben 1
90429 Nürnberg
Telefon: +49 (0) 911 999396 – 0
E-Mail: rudolph@rudolph-recht.de
Webseite: www.rudolph-recht.de